Ein Notar ist ein Beamter: er ist für den Staat tätig und beurkundet Rechtsakte für seine Klienten. Ein Notar wird vom Justizministerium bestellt.

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Beurkundung :

 

Gemäß Artikel 1 der Verordnung über den Status des Notars vom 2. November 1945: „Notare sind öffentlich bestellte Beamte, die alle Rechtsakte und Verträge, welche die betroffenen Parteien beurkunden lassen wollen oder müssen, staatlich beglaubigen“.

Durch sein Siegel und seine Unterschrift kann der Notar Rechtsakte beurkunden. Diese Beglaubigung hat den gleichen Status wie eine richterliche Entscheidung.

Vom Recht zur Beurkundung abgesehen ist der Notar ein kompetenter Experte mit Überblick über verschiedenste Rechtsbelange. Das Notarbüro von Wanzenau kann dank der Vielseitigkeit seiner Mitarbeiter in allen juristischen und steuerrechtlichen Bereichen tätig werden und seine Klienten kompetent vertreten.

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Berufsgeheimnis :

 

Durch seinen Status und durch die Charakteristik der Rechtsbeziehungen, die er zu seinen Klienten unterhält, ist ein Notar an strenge Regeln gebunden. Er ist bei allen Rechtshandlungen und auch im Schriftverkehr dem Berufsgeheimnis verpflichtet.

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Unterstützung :

 

Die Unterstützung des Klienten ist für das Notarbüro Wanzenau zentral. Sowohl auf familiärer als auch auf beruflicher Ebene ist der Notar der beste Ansprechpartner für rechtliche Belange. Wir bieten deshalb individuelle Lösungen für allen entscheidenden juristischen Fragen.

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Rechtssicherheit :

 

Die Notare der Kanzlei von Wanzenau stehen ihren Klienten bei den verschiedensten privaten und beruflichen Projekten zur Seite und unterstützen sie bei sämtlichen Fragen in Hinblick auf Urkunden oder Verträgen, um ihre Verwirklichung juristisch abzusichern.